Definition – Was ist Gefahrgut für welches Gefahrgutverpackung benötigt wird?

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Stoffe, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit darstellen, werden als Gefahrgut bezeichnet. Für diese gelten besondere gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Kennzeichnung, der Verpackung und des Transportes. Auf Grund der überregionalen Bedeutung sind Gefahrgüter und deren Handling und Transport einer der wenigen Bereiche, die durch vielfältige Gesetzgebungen, Regelungen und Normen nicht nur national, sondern auch international behandelt, klassifiziert und hierin ständig weiterentwickelt werden. Regularien sind vielfach durch die Vereinten Nationen festgelegt und durch nationale Regelungen gestützt. Lagerung, Umgang und Transport unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen und müssen durch geschultes und speziell qualifiziertes Personal begleitet werden.

Alle Regelungen über den Transport sowohl auf der Straße, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr und die damit verbundene Zwischenlagerung werden im sogenannten Gefahrgutrecht behandelt.

Definition – Was sind Gefahrgutklassen, was ist eine UN-Nummer?

Gefahrgut wird nach verschiedenen Gefahrgutklassen gegliedert, denen entsprechende Symbole zugeordnet und die in sich dann noch weiter spezifiziert und nach Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen eingeteilt sind. Grundlage dafür ist das GHS (global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) der Vereinten Nationen, welches neben der Einstufung der Chemikalien auch die Kennzeichnung deren Verpackung und der Sicherheitsdatenblätter regelt. In einer Datenbank sind alle Gefahrgüter mit einer Kennnummer oder auch UN-Nummer geführt.

Definition Gefahrgutverpackung – Was ist Inhalt der CLP-Verordnung? Was bedeutet ADR?

Auf Basis des GHS-Standards wurde in Europa die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) eingeführt und am 20.01.2009 in Kraft gesetzt. Mit dieser EU-Verordnung werden die Inhalte der GHS in allen EU-Mitgliedstaaten bindend.

Detaillierte Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Information zu gefährlichen Stoffen sind in der CLP- Verordnung geregelt. ig beschreibt und inzwischen in 50 europäischen Ländern zur Anwendung kommt.

Bereits seit 1957 existiert das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), welches besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung Kennzeichnung und Ladungssicherung von Gefahrgut im Straßenverkehr rechtsgült

Definition – Was sind Gefahrgutverpackungen?

Im ADR sind je nach Gefahrenpotential 3 unterschiedliche Verpackungsgruppen für Gefahrgutverpackungen definiert. So sind Verpackungen zur Aufnahme von hohen Gefahren (Leistungsbuchstabe X), mittleren Gefahren (Leistungsbuchstabe Y) und geringen Gefahren (Leistungsbuchstabe Z) erhältlich. Ob ein Packmittel als Verpackung zum Transportieren von Gefahrgut anerkannt wird und die Zuordnung zum relevanten Leistungsbuchstaben gegeben ist, erfolgt durch Prüfung und Freigabe durch eine amtlich zugelassene Prüfstelle. Die in Deutschland höchste amtliche Instanz ist das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

In der BAM erfolgen Prüfungen und Baumusterprüfungen an Verpackungen aus Karton, Kunststoff oder Metall, welche für den Einsatz als Gefahrgutverpackung dienen sollen. Nur diese zugelassenen Verpackungen mit entsprechender Kennzeichnung dürfen beim Transport gefährlicher Güter und Stoffe zum Einsatz kommen.

Die BAM führt ebenfalls eine Liste anerkannter Prüf-, Inspektions- und Überwachungsstellen. Dabei sind Prüfstellen in der Regel an Produktionsunternehmen gebunden und für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln zugelassen. Inspektionsstellen prüfen und inspizieren Großpackmittel (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter. Wie sie haben auch anerkannte Überwachungsstellen eher Instituts-Charakter und überwachen durch Begehungen neutral Hersteller oder Wiederaufarbeiter von Gefahrgutverpackungen.

Herstellung – Wie wird Gefahrgutverpackung hergestellt?

In der Herstellung unterscheiden sich Gefahrgutverpackungen nicht wesentlich von anderen Verpackungen. Grundmaterialien sind Kartonagen, Kunststoffe oder Metalle, welche zu Kartons, Kanister oder IBC verarbeitet werden.

Eine spezielle Gruppe der auch Gefahrgutumschließungen genannten Verpackungen bilden Druckgefäße mit besonderen Sicherheitsanforderungen für Gas. Die letzte Gruppe an Umschließungen stellen Tanks und Container dar. In der Herstellung müssen vor allem Werkstoffverträglichkeiten geprüft und bewertet werden.

Welche Funktionen hat das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hinsichtlich Gefahrgutverpackungen noch?

Die BAM erteilt Bauartzulassungen und überwacht die Hersteller. Weiterhin stellt sie auf verschiedenen Ebenen Informationen zur Verfügung wie die sogenannte BAM-Liste (Anforderungen an Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter), die Datenbank Gefahrgut (Gefahrgut-Schnellinfo sowie Recherche zu nicht radioaktiven und radioaktiven Stoffen) und das Portal Technische Sicherheit (TES), welches vielfältige Daten und Regelwerke zusammenfasst.

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