Was ist in der EU-Verpackungsverordnung / Packaging and Packaging Waste Regulation festgelegt?
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Die neueste Verordnung ist die packaging and packaging waste regulation (PPWR) oder auch EU-Verpackungsverordnung genannt. Das EU-Parlament hat diese mehrheitlich verabschiedet und sie wird voraussichtlich noch im Jahr 2024 durch den EU-Ministerrat verabschiedet.
In der EU-Verordnung ist festgeschrieben, dass bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff ab dem Jahr 2030 EU-weit verboten werden. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse
- Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden
- Einzelportionen (zum Beispiel Gewürze, Saucen, Sahne, Zucker)
- Miniaturverpackungen für Toilettenartikel
- sehr leichte Kunststofftragetaschen (unter 15 µm)
Weiter ist in der PPWR der Recyclinganteil für Kunststoffverpackungen und eine Zielsetzung festgelegt:
- Ab 2030 (sowie in größerem Maße ab 2040) sollen Verpackungen Rezyklate – also recycelte Wertstoffe – von 35 % bis 65 % enthalten. Zudem soll jede Neuware recycelbar beziehungsweise wieder verwertbar sein. Dies setzt voraus, dass es sich um Einstofflösungen handelt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verpackungen aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs.
- Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen dürfen künftig nur noch einen Höchstanteil an Leerraum von 50 % aufweisen, um unnötig große Verpackungen zu vermeiden. Zudem sind Gewicht und Volumen von Verpackungen zu minimieren. Da liefert die Kunststofffolie einen großen Beitrag.
- Sogenannte „Forever Chemicals“ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen werden künftig in ihrem Anteil gedeckelt sein, um gesundheitsschädigende Wirkungen zu vermeiden.
- Verpackungen alkoholischer und alkoholfreier Getränke müssen ab 2030 mehrwegfähig sein, sofern es sich nicht um Milch, Wein oder Spirituosen handelt. Außerdem müssen „To Go“-Getränke und -Speisen auch in mitgebrachten, eigenen Behältnissen verpackt werden können, wenn der Käufer das möchte, wobei dies in Deutschland bereits durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt ist.
Zur Umsetzung ist kein nationales Gesetz erforderlich: Die Verpackungsverordnung wird nach einer Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten EU-weit Gültigkeit haben. Alle in Deutschland geltenden Regelungen zu Verpackungen, die der PPWR widersprechen, sind somit automatisch ungültig.
Der Entwurf für das „Gesetz für weniger Verpackungsmüll“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (www.bmuv.de) von 2023 muss deshalb jetzt auf Vereinbarkeit mit der neuen EU-Regelung geprüft werden. Das Gesetz soll „Mogelpackungen“ reglementieren, d. h. Verpackungen, die das Volumen des verpackten Produkts größer erscheinen lassen, einschränken.
Was ist für Stretchfolie in der packaging und packaging waste regulation vorgeschrieben?
In den letzten Zügen der Verhandlung zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament ist wahrscheinlich versehentlich die Vorgabe für eine Mehrwegquote für Transportverpackungen von 10 % auf 40 % angehoben worden. Für Transporte innerhalb einer Nation und für Transporte zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU sogar auf 100 %.
Die Umsetzbarkeit ist aufgrund fehlender Alternativen nicht möglich und hätte eine massive Erhöhung des Transportaufkommens auf europäischen Straßen zur Folge. Leider ist diese Änderung im laufenden Trilog irreversibel festgeschrieben. Die EU-Kommission hat zwar sehr schnell in einem delegated act angekündigt, die Stretchfolie aus der 100 % Mehrwegvorgabe ab 2030 herauszunehmen, dies kann jedoch dauern. Bis es soweit ist, ist die Branche verunsichert und das, obwohl die Stretchfolie zahlreiche Vorteile bietet:
- Stretchfolien erfüllen schon heute den größten Teil der Zielsetzungen der PPWR.
- Stretchfolien erfüllen alle Vorgaben der Recyclingfähigkeit.
- Stretchfolien können schon heute mit 35 % PCR-Recyclingmaterial hergestellt werden. Das ist die Zielsetzung, welche ab dem Jahr 2030 gilt.
Der Industrievereinigung für Kunststoffverpackungen Bad Homburg zeigt die Hintergründe auf: https://newsroom.kunststoffverpackungen.de/2024/04/29/hersteller-fordern-unveraendert-korrektur-der-eu-verpackungsverordnung/
EUMOS European Safe Logistics Association warnt vor nicht berücksichtigten Auswirkungen für Transportsicherheit: https://eumos.eu/eumos-position-on-the-draft-eu-packaging-packaging-waste-regulation-ppwr/
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